HUFEISENSTEMPEL MÜHLHAUSEN i. ELSASS    [SPALINK 26-4] 27 12 72 3-4N.

Auslandsbrief in die Schweiz - "aus dem Briefkasten" unzureichend frankiert.

Er wird daher als unfrankiert behandelt unter Anrechnung der verklebten Frankatur.
Die Gebühr für unfrankierte Briefe bis 15 Gramm in die Schweiz betrug 50 Rappen. 1 Gr. entspricht 12,5 Rappen. D. h. 50 - 12,5 und aufgerundet = 40 Rappen entsprechend der Rotstifttaxe die beim Empfänger eingezogen wurden.
Die blaue Taxe "30" (Rappen) ist der Teil, der der deutschen Postverwaltung gutgeschrieben wird.

(Das Porto war zu 3/5 für die Dt. Postverwaltung zu teilen).

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Sammlung: Markus Wörmanseder